Aktuelle News und Infos: Jagd auf Vögel

 

Hier findest du aktuelle News zum Thema Vogelsterben durch Jagd auf Vögel

01.06.2024 – Schleswig-Holstein will Jagd auf Gänse und andere Vögel ausweiten

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein plant, die Jagd und Abschuss von Wildgänsen zu erweitern.

Der Inhalt der vorgelegten Novelle der „Landesverordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten“ besagt, dass die Jagdzeiten auch auf Gänse auszuweiten sind so laut der Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums. Angeblich führe vor allem der Bestand an Graugänsen und Nonnengänsen zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft. Besserung erhofft sich die Regierung nicht nur von Seiten der Jäger: „Die Jagd ist neben anderen Maßnahmen wie dem Vertragsnaturschutz zur Duldung von Gänsen und Entschädigungszahlungen für durch Gänse verursachte Schäden ein Baustein im Gänsemanagement des Landes.“

Die geschützte Graugans soll deutlich länger bejagt werden dürfen. Bisher durfte sie von Anfang August bis Anfang Januar geschossen werden, Die Jagdzeit soll nun schon ab 15. Juli beginnen. Die unterem strengeren Schutz stehende Weißwangengans soll ebenfalls länger bejagt werden dürfen. Bisher galt ein Zeitraum vomn 01. Oktober bis zum 15. Januar. Der Abschusszeitraum soll nun bis Ende Februar verlängert werden. Diese Verlängerung gilt jedoch unter dem Vorbehalt, dass dass die Jagd nur zur Verscheuchung von Vögeln außerhalb europäischer Vogelschutzgebiete und nur zur Verhütung von Schäden an gefährdeten Acker- und Grünlandkulturen erfolgen darf. In bestimmten Gebieten müsse zuvor ein Sachverständiger das Schadensrisiko feststellen.

Nonnengans

Nonnengans

Aber damit ist es nicht genug. Aaskräsen dürfen dann auch im Februar und Ringeltauben dürfen von Mitte August bis März geschossen werden, wenn sie sich zu Trupps auf Wiesen oder Feldern niederlassen.

Laut Bauernvernand würden die Vögel für Bauernbetriebe ein existenzbedrohendes Maß erreichen. 400.000 Gänse würden auf ihrer Rast im Winter ganze Felder leerfressen.

Naturschutzverbände sehen dies jedoch anders „Zugvögeln nach Tausenden von Kilometern übers Meer Rast und Nahrung zu verwehren, ist etwa so, als würde man einem durstigen Wanderer in der Wüste das Wasser einer Oase verweigern“, sagt Bundesexperte Gerd Simon. „Weil Angst und Flucht für die Vögel sehr anstrengend sind, müssen sie dann mehr fressen, um den Energieverlust auszugleichen.“ Somit würde die durch Jagd aufgescheuchten Vögel noch mehr fressen, um ihren erhöhten Energiebdearf auszugleichen.

Auch der NABU stellt sich gegen die Landesverordnung: „Der NABU hat den Eindruck, dass den Wünschen von Landwirtschaft und Jagd einseitig entsprochen wurde“ so Landesvize Fritz Heydemann: „Ein Feld voller grasender Gänse ist keineswegs gleichbedeutend mit einem kompletten Ernteausfall“ und „dass auf mit Gänsekot gedüngten Flächen die Pflanzen nicht absterben, sondern im Gegenteil größer und üppiger wachsen.“

Über den Ausgang der Novelle der „Landesverordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten“ werde ich berichten.

08.05.2024 – Frankreichs Staatsrat schränkt die Vogeljagd weiter ein

Feldlerche

Feldlerche

Frankreichs Staatsrat hat die Jagd auf Vögel weiter eingeschränkt. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes stufte die Jagd auf Lerchen mit Netzen und Käfigen am Montag als illegal und nicht mit dem EU-Recht vereinbar ein, wie die Zeitung «Le Monde» berichtete. Mit der Entscheidung in der Hauptsache hob der Staatsrat mehrere Regierungserlasse vom Oktober 2022 endgültig auf. Wie das Gericht in Paris urteilte, kann die Jagd auf die Vögel nicht mit einer Achtung der Tradition gerechtfertigt werden. Frankreich könne die eigentlich mit einer EU-Vogelschutzrichtlinie seit 2009 verbotenen Jagdmethoden nicht bloß deshalb per Erlass weiter billigen, weil es sich um eine traditionelle Praxis handele.

Nicht nachgewiesen sei, dass Feldlerchen nicht auch schlicht abgeschossen werden könnten, wenn man sie jagen wolle. Außerdem bestehe bei der Jagd mit Netzen und Käfigen die Gefahr eines nicht unerheblichen Beifangs anderer Vogelarten, zitierte die Zeitung aus dem Gerichtsentscheid.

Der Staatsrat war bereits in den vergangenen Jahren gegen althergebrachte Jagdmethoden auf Vögel vorgegangen, indem er Rahmenverordnungen aus dem Jahr 1989 aufhob, die die Jagd etwa mit Leim auf andere Vogelarten erlaubten. Darauf hatte die Regierung sich regelmäßig berufen, um deren Einsatz unter dem Druck der in Frankreich mächtigen Jagdlobby wieder zuzulassen. „Le Monde“ berichtet weiter, dass der Bestand an Lerchen in Frankreich seit 1980 um 25 % zurückgegangen sei.

Ein kleiner Hoffnungsschimmer für unser geschundene Feldlerche.

09.01.2024 – Kanton Zürich plant Verschärfung des Jagdrechts auf Vögel

 

Im Kanton Zürich in der Schweiz wird eine Einzelinitiative des ehemaligen Kantonrats der Grünen, Robert Brunner, mit 95 Stimmen vorläufig unterstützt, mit der dieser fordert, dass die Vogeljagd im Kanton auf die Rabenkrähe, den Kormoran und die verwilderte Haustaube beschränkt wird.

Bisher durften auch Vögel geschossen werden, die keinen Schaden anrichten wie beispielsweise der Eichelhäher. Dieser Vogel fördert jedoch durch das Vergraben von Eicheln die Ausbreitung von wichtigen Eichen. Aber auch Stockenten, Elstern, Ringel- und Türkentauben dürfen bisher geschossen werden.

Der Regierungsrat des Kanton Zürich muss nun über die Initiative entscheiden. Es wäre ein kleiner, aber wichtiger Baustein zur Sicherung unserer Vogelarten.